Kurz beantwortet
Zuschlag = Stunden mal Grundlohn mal Zuschlagssatz laut Vertrag. Steuerfrei sind höchstens 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 50 Prozent am Sonntag, 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und 150 Prozent an Weihnachten und am 1. Mai, gerechnet auf höchstens 50 Euro Grundlohn je Stunde (§ 3b EStG). Den Anspruch selbst regeln Arbeits- oder Tarifvertrag.
01Anspruch: Vertrag, Tarif und Arbeitszeitgesetz
Ob und in welcher Höhe es Zuschläge gibt, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestsatz in Prozent gibt es nicht.
Für Nachtarbeitnehmer verlangt das Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Ausgleich: eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag das regelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG).
- Nachtzeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr.
- Nachtarbeit ist Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.
- Nachtarbeitnehmer arbeiten normalerweise nachts in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts (§ 2 ArbZG).
- Tarifverträge legen eigene Zeitfenster und Sätze fest, die davon und vom Steuerrecht abweichen können.
02Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG
Das Steuerrecht bestimmt nur, welcher Teil eines gezahlten Zuschlags steuerfrei ist. Voraussetzung ist, dass die Arbeit tatsächlich zu diesen Zeiten geleistet und der Zuschlag neben dem Grundlohn gezahlt wird.
| Arbeit | Zeitraum | steuerfrei bis |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 20 bis 6 Uhr | 25 % des Grundlohns |
| Nachtarbeit mit Beginn vor 0 Uhr | 0 bis 4 Uhr | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 0 bis 24 Uhr, bei Beginn vor 0 Uhr auch 0 bis 4 Uhr am Montag | 50 % |
| Gesetzliche Feiertage, 31. Dezember ab 14 Uhr | 0 bis 24 Uhr | 125 % |
| 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai | 0 bis 24 Uhr | 150 % |
Der Grundlohn zählt dabei mit höchstens 50 Euro je Stunde. Bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen dürfen der Nachtsatz und der Sonntags- oder Feiertagssatz zusammen steuerfrei sein; Sonntags- und Feiertagssatz werden dagegen nicht addiert. Welche Feiertage gelten, bestimmt der Ort der Arbeitsstätte. Samstagszuschläge sind nicht begünstigt.
03Sozialversicherung: beitragsfrei bis 25 Euro Grundlohn
Steuerfreie Zuschläge sind in der Sozialversicherung nur beitragsfrei, soweit sie auf einem Grundlohn von höchstens 25 Euro je Stunde beruhen (§ 1 SvEV). Liegt der Grundlohn darüber, ist der Anteil oberhalb von 25 Euro beitragspflichtig, bis 50 Euro aber weiter steuerfrei.
04Zwei Beispiele
Nachtschicht von Dienstag 22 Uhr bis Mittwoch 6 Uhr, 20 Euro Grundlohn, 25 Prozent Nachtzuschlag laut Vertrag: 8 Stunden mal 20 Euro mal 25 Prozent ergeben 40 Euro. Alle 8 Stunden liegen zwischen 20 und 6 Uhr, also sind die 40 Euro steuerfrei und, weil der Grundlohn unter 25 Euro liegt, auch beitragsfrei.
Dieselbe Schicht von Samstag 22 Uhr bis Sonntag 6 Uhr, dazu 50 Prozent Sonntagszuschlag: Für Samstag 22 bis 24 Uhr gibt es 2 Stunden mal 20 Euro mal 25 Prozent, also 10 Euro. Für Sonntag 0 bis 6 Uhr gelten Nacht und Sonntag zusammen, 6 Stunden mal 20 Euro mal 75 Prozent, also 90 Euro. Beide Beträge bleiben innerhalb der Höchstsätze und sind damit steuerfrei.
Bei 28 Euro Grundlohn und 8 Nachtstunden zu 25 Prozent sind die 56 Euro Zuschlag steuerfrei, beitragsfrei aber nur 8 mal 25 Euro mal 25 Prozent, also 50 Euro; 6 Euro sind beitragspflichtig.
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Nachtzuschlag?
Stunden in der Nachtzeit mal Grundlohn mal Zuschlagssatz laut Vertrag. 8 Nachtstunden bei 20 Euro Stundenlohn und 25 Prozent ergeben 40 Euro.
Wie viel Nachtzuschlag ist steuerfrei?
Bis 25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr für 0 bis 4 Uhr bis 40 Prozent. Der Grundlohn zählt dabei mit höchstens 50 Euro je Stunde (§ 3b EStG).
Sind Samstagszuschläge steuerfrei?
Nein. § 3b EStG begünstigt nur Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit; Samstagszuschläge sind normal steuer- und beitragspflichtig.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag?
Für Nachtarbeitnehmer gibt es einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich: bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag etwas regelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Eine feste Prozentzahl nennt das Gesetz nicht.
Können Nacht- und Sonntagszuschlag zusammen steuerfrei sein?
Ja. Bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen dürfen die steuerfreien Sätze für Nacht und für Sonntag oder Feiertag zusammen genutzt werden. Sonntags- und Feiertagssatz werden dagegen nicht addiert.
Sind steuerfreie Zuschläge auch sozialversicherungsfrei?
Nur soweit sie auf einem Grundlohn bis 25 Euro je Stunde beruhen (§ 1 SvEV). Der Anteil darüber ist beitragspflichtig, bleibt aber bis 50 Euro Grundlohn steuerfrei.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 3b: steuerfreie Zuschläge (öffnet neuen Tab)
- BMF, Lohnsteuer-Handbuch 2025: R 3b LStR (öffnet neuen Tab)
- lohn-info.de: Steuer- und beitragsfreie Zuschläge (öffnet neuen Tab)
- Sozialversicherungsentgeltverordnung § 1 (öffnet neuen Tab)
- Arbeitszeitgesetz § 2: Begriffsbestimmungen (öffnet neuen Tab)
- Arbeitszeitgesetz § 6: Nacht- und Schichtarbeit (öffnet neuen Tab)
Stand der Angaben: 28. September 2026. Die Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Über den Autor
Geschäftsführer
Iron Saleh
NorthProfit UG (haftungsbeschränkt)
Iron Saleh leitet NorthProfit Studio. Er plant, gestaltet und entwickelt die Projekte des Studios und betreibt dessen neun eigene Produkte.

Mit Schichtklar
Schichtklar rechnet Zuschläge als Brutto-Schätzung nach den eigenen Regeln: ab Werk Nacht von 22 bis 6 Uhr mit 25 Prozent und Sonntag mit 50 Prozent, minutengenau je Kalendertag und mit Rechenweg. Samstagsregeln und eigene Prozentsätze gibt es mit Pro. Steuerfreie Anteile, Feiertagszuschläge und Nettobeträge berechnet die App nicht.
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