Kurz beantwortet

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah, in geschlossener Form und lückenlos geführt werden. Für jede Dienstfahrt gehören Datum, Kilometerstand bei Beginn und Ende, Reiseziel, Reisezweck und besuchte Geschäftspartner hinein; bei Privatfahrten genügen die Kilometer, bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ein kurzer Vermerk.

01Wann ein Fahrtenbuch nötig ist

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch privat genutzt, muss dieser Vorteil versteuert werden. Das Gesetz kennt zwei Wege: pauschal mit 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises im Monat (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) oder mit den tatsächlichen Kosten der Privatfahrten. Für den zweiten Weg müssen die Gesamtkosten durch Belege und das Verhältnis der Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (Satz 3). Für Unternehmer gilt die 1-Prozent-Regel nur, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.

Arbeitnehmer mit Firmenwagen versteuern bei der 1-Prozent-Regel zusätzlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte und Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge sieht das Gesetz ermäßigte Werte vor.

02Pflichtangaben je Fahrt

Was ins Fahrtenbuch gehört
Art der FahrtPflichtangaben
Dienstliche FahrtDatum, Kilometerstand bei Beginn und Ende, Reiseziel, Reisezweck und besuchte Geschäftspartner
Privatfahrtdie gefahrenen Kilometer
Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätteein kurzer Vermerk mit den Kilometern

Das Reiseziel muss so genau sein, dass sich die Fahrt nachvollziehen lässt, in der Regel mit Adresse. Nur Straßennamen, die erst später erläutert werden, reichen nicht. Umwege gehören mit Grund in das Fahrtenbuch, und die Kilometerstände müssen lückenlos aneinander anschließen.

03Zeitnah und in geschlossener Form

Zeitnah heißt: während der Fahrt oder direkt danach, nicht am Monatsende aus dem Gedächtnis. Geschlossene Form heißt: Die Einträge müssen fortlaufend zusammenhängen und dürfen sich nicht unbemerkt ändern lassen. Ein gebundenes Fahrtenbuch aus dem Handel erfüllt das; lose Blätter und Tabellen, die sich jederzeit überschreiben lassen, in der Regel nicht.

Die nötigen Angaben müssen sich aus dem Fahrtenbuch selbst ergeben. Verweise auf andere Unterlagen sind nur zulässig, wenn die Geschlossenheit dadurch nicht leidet.

04Elektronisches Fahrtenbuch

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist erlaubt, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden. Nach den Hinweisen der Finanzverwaltung gilt es noch als zeitnah geführt, wenn Datum, Kilometerstand und Ziel automatisch erfasst werden und Zweck und Geschäftspartner innerhalb von sieben Kalendertagen nachgetragen werden.

Eine gewöhnliche Tabellenkalkulation erfüllt diese Anforderungen meist nicht, weil sich Einträge unbemerkt ändern lassen.

05Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel?

Ein Beispiel für einen Firmenwagen mit 40.000 Euro Bruttolistenpreis und 20 Kilometern zur ersten Tätigkeitsstätte: 1 Prozent sind 400 Euro im Monat, dazu 0,03 Prozent mal 20 Kilometer, also 240 Euro. Versteuert werden damit 640 Euro geldwerter Vorteil im Monat, unabhängig davon, wie viel tatsächlich privat gefahren wird.

Das Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei wenig Privatfahrten, bei einem hohen Listenpreis im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten oder bei einem weitgehend abgeschriebenen Fahrzeug. Weil die Rechnung vom Einzelfall abhängt, ist ein Blick der Steuerberatung sinnvoll.

06Die häufigsten Fehler

  • Reiseziel nur als Straßenname oder Firmenkürzel ohne nachvollziehbare Adresse.
  • Lücken oder Sprünge zwischen dem Kilometerstand am Ende einer Fahrt und dem Beginn der nächsten.
  • Einträge nachträglich gesammelt, etwa am Monatsende oder erst für die Steuererklärung.
  • Tabellen ohne Änderungsschutz statt eines gebundenen oder elektronischen Fahrtenbuchs.
  • Fehlende Geschäftspartner oder ein zu allgemeiner Zweck wie „Kundentermin“.

Erkennt das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht an, wird die private Nutzung in der Regel nach der 1-Prozent-Regel versteuert.

Häufige Fragen

Was muss in ein Fahrtenbuch?

Für jede Dienstfahrt Datum, Kilometerstand bei Beginn und Ende, Reiseziel, Reisezweck und besuchte Geschäftspartner. Bei Privatfahrten genügen die Kilometer, bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ein kurzer Vermerk.

Ist ein Fahrtenbuch in Excel erlaubt?

In der Regel nicht: Eine Tabelle lässt sich unbemerkt ändern und gilt deshalb nicht als geschlossene Form. Anerkannt werden gebundene Fahrtenbücher und elektronische Fahrtenbücher, die Änderungen ausschließen oder dokumentieren.

Wie genau muss das Reiseziel angegeben werden?

So genau, dass sich die Fahrt nachvollziehen lässt, in der Regel mit Adresse. Nur Straßennamen, die erst später erläutert werden, reichen nicht.

Was passiert bei einem fehlerhaften Fahrtenbuch?

Erkennt das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht an, wird die private Nutzung in der Regel nach der 1-Prozent-Regel versteuert.

Wie schnell muss ein elektronisches Fahrtenbuch ergänzt werden?

Nach den Hinweisen der Finanzverwaltung genügt es, wenn Datum, Kilometerstand und Ziel automatisch erfasst und Zweck und Geschäftspartner innerhalb von sieben Kalendertagen ergänzt werden.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei der 1-Prozent-Regel?

Monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises, für Arbeitnehmer zusätzlich 0,03 Prozent je Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei 40.000 Euro Listenpreis und 20 Kilometern sind das 640 Euro im Monat.

Quellen

Stand der Angaben: 28. September 2026.

Über den Autor

Geschäftsführer

Iron Saleh

NorthProfit UG (haftungsbeschränkt)

Iron Saleh leitet NorthProfit Studio. Er plant, gestaltet und entwickelt die Projekte des Studios und betreibt dessen neun eigene Produkte.

Mit Fahrtenklar

Fahrtenklar erfasst Fahrten per GPS oder von Hand, schlägt Kunde und Zweck aus bekannten Orten vor und erstellt den Monatsbericht mit Kilometerständen, Zeiten und Summen, auf Wunsch mit Änderungsjournal; der Export gehört zu Pro. Die Prüfliste findet Lücken, eine wöchentliche Erinnerung hilft beim Nachtragen (Pro). Die App unterstützt die eigene Dokumentation, bietet aber keine Steuerberatung und garantiert keine steuerliche Anerkennung.

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