Kurz beantwortet
Bei der 1-%-Regel gilt jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil, dazu 0,03 Prozent je Kilometer Arbeitsweg; bei Elektroautos bis zur Preisgrenze (je nach Anschaffung 60.000, 70.000 oder 100.000 Euro Listenpreis) zählt nur ein Viertel des Preises, bei geförderten Plug-in-Hybriden die Hälfte. Mit Fahrtenbuch wird stattdessen der tatsächliche Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten angesetzt. Das Fahrtenbuch lohnt sich meist bei hohem Listenpreis, wenig Privatfahrten oder einem älteren Auto.
01Die 1-%-Regel in Kürze
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. Pauschal sind das jeden Monat 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises bei Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 2 mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Darf das Auto auch für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte genutzt werden, kommen 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer der einfachen Entfernung hinzu (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Der Listenpreis wird dafür auf volle 100 Euro abgerundet (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR).
| Antrieb | Anteil des Listenpreises | Listenpreis | Bemessung | Vorteil im Monat |
|---|---|---|---|---|
| Verbrenner oder Hybrid ohne Förderung | voll (1 %) | 45.000 € | 45.000 € | 720,00 € |
| Plug-in-Hybrid mit Förderkriterien | Hälfte (0,5 %) | 45.000 € | 22.500 € | 360,00 € |
| Elektroauto bis zur Preisgrenze | Viertel (0,25 %) | 45.000 € | 11.200 € | 179,20 € |
| Elektroauto über der Preisgrenze | Hälfte (0,5 %) | 120.000 € | 60.000 € | 960,00 € |
Rechenweg für die erste Zeile: 1 Prozent von 45.000 Euro sind 450 Euro, 0,03 Prozent mal 20 Kilometer sind 270 Euro, zusammen 720 Euro im Monat oder 8.640 Euro im Jahr, die zum Bruttolohn hinzukommen.
02Elektroauto und Plug-in-Hybrid
- Elektroautos ohne CO₂-Ausstoß, angeschafft von 2019 bis Ende 2030: nur ein Viertel des Listenpreises, also 0,25 Prozent im Monat, wenn der Bruttolistenpreis die Grenze nicht übersteigt. Sie liegt bei 100.000 Euro für Anschaffungen ab 1. Juli 2025, bei 70.000 Euro für 2024 bis Juni 2025 und bei 60.000 Euro für 2019 bis 2023 (§ 52 Abs. 12 EStG).
- Elektroautos über dieser Preisgrenze: die Hälfte des Listenpreises.
- Plug-in-Hybride, angeschafft ab 2025: die Hälfte, wenn sie höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren; bei Anschaffung 2022 bis 2024 genügten 60 Kilometer, bei Anschaffung 2019 bis 2021 galten die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes.
- Der verringerte Listenpreis gilt auch für die 0,03 Prozent je Kilometer Arbeitsweg. Abgerundet wird erst nach dem Vierteln oder Halbieren auf volle 100 Euro.
03Fahrtenbuch statt Pauschale
Statt der Pauschale kann der tatsächliche Anteil angesetzt werden: die gesamten, belegten Kosten des Autos mal dem Anteil der Privatfahrten und der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte laut ordnungsgemäßem Fahrtenbuch (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Zu den Gesamtkosten gehören etwa Abschreibung oder Leasingraten, Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen. Bei Elektro- und Hybridautos zählen die Anschaffungskosten dabei nur zu einem Viertel oder zur Hälfte (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).
Was ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch enthalten muss, steht im Ratgeber „Fahrtenbuch führen“.
04Wann sich das Fahrtenbuch lohnt
- Hoher Listenpreis bei wenig Privatfahrten: Die Pauschale hängt nur am Neupreis, nicht an der tatsächlichen Nutzung.
- Älteres oder gebrauchtes Auto: Die 1-%-Regel rechnet weiter mit dem Listenpreis bei Erstzulassung, auch wenn das Auto längst weniger wert ist.
- Geringe Gesamtkosten, etwa weil das Auto abgeschrieben ist.
- Umgekehrt ist die Pauschale oft günstiger bei vielen Privatfahrten, niedrigem Listenpreis oder einem Elektroauto mit Viertelsatz, und sie erspart das Fahrtenbuch.
05Selbstständige und Unternehmer
Für Autos im Betriebsvermögen gilt die 1-%-Regel nur, wenn das Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG); die Alternative ist auch hier das Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG). Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden bei Unternehmern anders behandelt als bei Arbeitnehmern. Der Rechner auf dieser Seite gilt für Arbeitnehmer mit Dienstwagen; im Zweifel hilft die Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die 1-%-Regel?
Bruttolistenpreis auf volle 100 Euro abrunden, davon 1 Prozent je Monat, dazu 0,03 Prozent je Kilometer Arbeitsweg. Bei 45.000 Euro und 20 Kilometern sind das 450 plus 270, also 720 Euro geldwerter Vorteil im Monat.
Was bedeutet die 0,03-%-Regel?
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen je Kilometer der einfachen Entfernung 0,03 Prozent des Listenpreises im Monat hinzu (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).
Wie wird ein Elektroauto als Firmenwagen versteuert?
Bis zur Preisgrenze zählt nur ein Viertel des Listenpreises, also 0,25 Prozent im Monat, auch für die 0,03 Prozent je Kilometer. Die Grenze liegt je nach Anschaffung bei 60.000 Euro (2019 bis 2023), 70.000 Euro (2024 bis Juni 2025) oder 100.000 Euro (ab Juli 2025); darüber gilt die Hälfte.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen?
Meist bei hohem Listenpreis mit wenig Privatfahrten, bei älteren oder abgeschriebenen Autos und bei geringen Gesamtkosten. Bei vielen Privatfahrten oder einem Elektroauto mit Viertelsatz ist die Pauschale oft günstiger.
Welcher Listenpreis zählt beim Firmenwagen?
Der inländische Listenpreis bei Erstzulassung plus Sonderausstattung, einschließlich Umsatzsteuer, auch bei Gebraucht- und Leasingwagen; abgerundet auf volle 100 Euro.
Muss der geldwerte Vorteil versteuert werden?
Ja. Er erhöht das Bruttogehalt, auf das Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt vom persönlichen Steuersatz und den Beitragsgrenzen ab; der Rechner zeigt nur den Vorteil.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 6: 1-Prozent-Regel und Fahrtenbuch (öffnet neuen Tab)
- Einkommensteuergesetz § 8: 0,03 Prozent für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (öffnet neuen Tab)
- BMF, Lohnsteuer-Handbuch 2025: H 8.1 (9-10), ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (öffnet neuen Tab)
- Haufe: Fahrtenbuch – Grundsätze (öffnet neuen Tab)
- Haufe: Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge privat nutzen (Abrundung nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR) (öffnet neuen Tab)
- Deubner: BMF-Schreiben Elektro- und Hybridfahrzeuge im Überblick (Abrundung nach Ermittlung des Bruchteils) (öffnet neuen Tab)
- Einkommensteuergesetz § 52 Abs. 12: Preisgrenzen nach Anschaffungsdatum (öffnet neuen Tab)
Stand der Angaben: 29. September 2026. Die Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Über den Autor
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Iron Saleh
NorthProfit UG (haftungsbeschränkt)
Iron Saleh leitet NorthProfit Studio. Er plant, gestaltet und entwickelt die Projekte des Studios und betreibt dessen neun eigene Produkte.

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