Kurz beantwortet
Für Dienstreisen mit dem eigenen Auto gelten 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, mit Motorrad oder Moped 0,20 Euro; bis zu diesen Sätzen darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale: seit 2026 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer, für jeden Arbeitstag vor Ort.
01Zwei Pauschalen für zwei Fälle
Dienstreisen sind beruflich veranlasste Fahrten außerhalb des Arbeitswegs, etwa zu Kunden, Baustellen oder Schulungen. Hier zählt jeder gefahrene Kilometer, hin und zurück. Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt dagegen die Entfernungspauschale: Sie zählt nur die einfache Entfernung und nur an Tagen, an denen die Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.
02Dienstreisen: 0,30 Euro je Kilometer
Statt der tatsächlichen Kosten dürfen für Dienstreisen pauschale Kilometersätze angesetzt werden, und zwar die höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG): 0,30 Euro je Kilometer mit dem eigenen Auto, 0,20 Euro mit anderen motorbetriebenen Fahrzeugen wie Motorrad oder Moped (§ 5 BRKG). Mit einem Firmenwagen gibt es für Dienstreisen keine Kilometerpauschale, weil der Arbeitgeber die Kosten trägt. Bis zu diesen Beträgen darf der Arbeitgeber die Fahrtkosten steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG); was er nicht erstattet, zählt als Werbungskosten.
Beispiel: 420 dienstlich gefahrene Kilometer im Monat mit dem eigenen Auto ergeben 126 Euro.
03Arbeitsweg: Entfernungspauschale 2026
Für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, gibt es 0,38 Euro je vollem Kilometer der Entfernung, gemessen an der kürzesten Straßenverbindung oder einer offensichtlich verkehrsgünstigeren, regelmäßig genutzten Strecke (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Bis 2025 galten für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Jahr, außer der Weg wird mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto gefahren.
| Entfernung | 2026 | 2025 | Mehr seit 2026 |
|---|---|---|---|
| 10 km | 836,00 € | 660,00 € | 176,00 € |
| 20 km | 1.672,00 € | 1.320,00 € | 352,00 € |
| 30 km | 2.508,00 € | 2.156,00 € | 352,00 € |
| 50 km | 4.180,00 € | 3.828,00 € | 352,00 € |
04Wann sich die Pauschalen auswirken
Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Diese wirken sich erst aus, soweit sie zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr übersteigen (§ 9a EStG), der ohnehin abgezogen wird. Mit 20 Kilometern Arbeitsweg an 220 Tagen liegt die Entfernungspauschale 2026 bereits darüber.
05Kilometer sauber belegen
Für die Erstattung von Dienstreisen verlangen Arbeitgeber eine Aufstellung mit Datum, Ziel, Anlass und gefahrenen Kilometern; dieselben Angaben helfen in der Steuererklärung. Wer Fahrten ohnehin in einem Fahrtenbuch erfasst, hat die Werte zur Hand. Was ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch enthält, steht im Ratgeber „Fahrtenbuch führen“.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?
Für Dienstreisen 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto und 0,20 Euro mit Motorrad oder Moped. Für den Arbeitsweg gilt die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer.
Was ist der Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Pendlerpauschale?
Die Kilometerpauschale für Dienstreisen zählt jeden gefahrenen Kilometer, hin und zurück. Die Pendlerpauschale, amtlich Entfernungspauschale, zählt für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte nur die einfache Entfernung je Arbeitstag.
Wie berechnet man die Entfernungspauschale?
Volle Kilometer der einfachen Strecke mal 0,38 Euro mal Arbeitstage vor Ort. Bei 18 Kilometern und 200 Tagen sind das 1.368 Euro im Jahr.
Gilt die Entfernungspauschale für Hin- und Rückweg?
Nein. Sie gilt nur für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einmal je Arbeitstag.
Wie viel Fahrtkosten darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?
Für Dienstreisen bis zu den steuerlichen Kilometersätzen, also 0,30 Euro je Kilometer mit dem eigenen Auto und 0,20 Euro mit anderen motorbetriebenen Fahrzeugen (§ 3 Nr. 16 EStG).
Gibt es einen Höchstbetrag für die Entfernungspauschale?
Ja, 4.500 Euro im Jahr. Er gilt nicht, soweit der Weg mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto gefahren wird.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 9: Werbungskosten, Entfernungspauschale und Reisekosten (öffnet neuen Tab)
- Einkommensteuergesetz § 9a: Arbeitnehmer-Pauschbetrag (öffnet neuen Tab)
- Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 16: steuerfreie Reisekostenerstattung (öffnet neuen Tab)
- Bundesreisekostengesetz § 5: Wegstreckenentschädigung (öffnet neuen Tab)
- Haufe: Neue Entfernungspauschale ab 2026 (öffnet neuen Tab)
Stand der Angaben: 29. September 2026. Die Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Über den Autor
Geschäftsführer
Iron Saleh
NorthProfit UG (haftungsbeschränkt)
Iron Saleh leitet NorthProfit Studio. Er plant, gestaltet und entwickelt die Projekte des Studios und betreibt dessen neun eigene Produkte.

Mit Fahrtenklar
Fahrtenklar erfasst Fahrten per GPS oder von Hand, schlägt Kunde und Zweck aus bekannten Orten vor und erstellt den Monatsbericht mit Kilometerständen, Zeiten und Summen, auf Wunsch mit Änderungsjournal; der Export gehört zu Pro. Die Prüfliste findet Lücken, eine wöchentliche Erinnerung hilft beim Nachtragen (Pro). Die App unterstützt die eigene Dokumentation, bietet aber keine Steuerberatung und garantiert keine steuerliche Anerkennung.
Fahrtenklar ansehenApp Store (öffnet neuen Tab)Google Play (öffnet neuen Tab)