Kurz beantwortet
Eine Fahrtenbuchauflage ordnet die Behörde an, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden konnte (§ 31a StVZO). Dann wird vor jeder Fahrt eingetragen, wer fährt, mit Name, Vorname und Anschrift, dazu Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Beginns; nach der Fahrt Datum und Uhrzeit des Endes mit Unterschrift. Das Fahrtenbuch ist auf Verlangen vorzulegen und sechs Monate nach Ablauf der Auflage aufzubewahren. Die Anordnung kostet 21,50 bis 200 Euro Gebühr, ein Verstoß gegen die Auflage 100 Euro Bußgeld.
01Wann die Behörde ein Fahrtenbuch anordnet
Voraussetzung ist ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, nach dem sich nicht feststellen ließ, wer gefahren ist (§ 31a Abs. 1 StVZO). Die Behörde muss dafür ausreichende Ermittlungen angestellt haben. Den Halter soll sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Verstoß benachrichtigen, damit er sich noch zuverlässig erinnern kann (BVerwG, 13.10.1978, VII C 77.74).
Der Verstoß muss ein gewisses Gewicht haben. Das ist jedenfalls der Fall, wenn er mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister zu bewerten wäre, etwa bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung (BVerwG, 2.2.2023, 3 C 14.21).
Im Bußgeldverfahren darf der Halter die Aussage verweigern. Ein „doppeltes Recht“, zugleich von der Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, gibt es aber nicht (BVerwG, 22.6.1995, 11 B 7.95). Auch wer den Fahrer so spät nennt, dass der Verstoß vor der Verjährung nicht mehr verfolgt werden kann, muss mit der Auflage rechnen (BVerwG, 7.5.2024, 3 B 6.23).
02Für welche Fahrzeuge und wie lange
Die Auflage kann für ein oder mehrere auf den Halter zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge gelten; die Behörde kann Ersatzfahrzeuge bestimmen (§ 31a Abs. 1 StVZO). Wird das betroffene Auto verkauft, kann sie deshalb für ein anderes Fahrzeug weiterlaufen.
Die Dauer legt die Behörde fest, und sie muss verhältnismäßig sein. Bestätigt hat das Bundesverwaltungsgericht sechs Monate für einen Punkteverstoß mit dem Auto (2023). Bei einem Verstoß, der nach altem Recht drei Punkte brachte, sind nach seinen Worten bei ganzjährig genutzten Autos regelmäßig zwölf Monate üblich; bei einem nur saisonal genutzten Motorrad waren 15 Monate in Ordnung (2015).
03Was im Fahrtenbuch stehen muss
- Vor Beginn jeder Fahrt: Name, Vorname und Anschrift der fahrenden Person, das amtliche Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit des Beginns.
- Nach dem Ende der Fahrt unverzüglich: Datum und Uhrzeit mit Unterschrift.
- Eintragen muss der Halter oder eine von ihm beauftragte Person (§ 31a Abs. 2 StVZO).
- Auf Verlangen ist das Fahrtenbuch jederzeit an dem Ort vorzulegen, den die Behörde festlegt, und sechs Monate nach Ablauf der Auflage aufzubewahren (§ 31a Abs. 3 StVZO).
Kilometerstände, Ziele oder Zwecke verlangt § 31a StVZO nicht. Darin unterscheidet sich die Auflage vom steuerlichen Fahrtenbuch.
04Gebühr und Bußgeld
| Was | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Anordnung eines Fahrtenbuchs einschließlich Prüfung der Eintragungen | 21,50 bis 200 € | Gebühren-Nr. 252 GebOSt |
| Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, auf Verlangen nicht ausgehändigt oder nicht lange genug aufbewahrt | 100 € Regelsatz | Nr. 190 Bußgeldkatalog |
05Widerspruch und Klage
Ob gegen den Bescheid Widerspruch möglich ist oder direkt die Klage beim Verwaltungsgericht, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung; die Frist beträgt jeweils einen Monat (§ 70 und § 74 VwGO). Hat die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet, gilt die Auflage auch während des Verfahrens (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO). Für den Einzelfall ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll; diese Seite ersetzt sie nicht.
06Fahrtenbuchauflage und steuerliches Fahrtenbuch
| Merkmal | Fahrtenbuchauflage | Steuerliches Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Zweck | nach einem Verstoß feststellen, wer gefahren ist | Privatanteil des Dienstwagens statt 1-Prozent-Regel |
| Angaben je Fahrt | Name und Anschrift der fahrenden Person, Kennzeichen, Beginn und Ende, Unterschrift | Datum, Kilometerstände, Ziel, Zweck und Geschäftspartner |
| Form | keine bestimmte Form vorgeschrieben | zeitnah und in geschlossener Form |
Wer beides braucht, führt beide Angaben nebeneinander. Was für das Finanzamt gilt, steht im Ratgeber „Fahrtenbuch richtig führen“.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Fahrtenbuchauflage?
Das legt die Behörde fest; die Dauer muss verhältnismäßig sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat sechs Monate für einen Punkteverstoß mit dem Auto bestätigt und für einen Verstoß, der nach altem Recht drei Punkte brachte, zwölf Monate als regelmäßige Dauer genannt.
Was kostet eine Fahrtenbuchauflage?
Die Anordnung kostet eine Gebühr von 21,50 bis 200 Euro, einschließlich der Prüfung der Eintragungen (Gebühren-Nr. 252 GebOSt).
Was passiert, wenn ich das Fahrtenbuch nicht führe?
Wer das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führt, es auf Verlangen nicht aushändigt oder nicht lange genug aufbewahrt, zahlt in der Regel 100 Euro Bußgeld (Nr. 190 Bußgeldkatalog).
Wie lässt sich eine Fahrtenbuchauflage vermeiden?
Indem der Halter nach dem Anhörungsschreiben rechtzeitig mitteilt, wer gefahren ist. Die Aussage zu verweigern ist erlaubt, schützt aber nicht vor der Auflage; ein „doppeltes Recht“ gibt es nicht (BVerwG, 11 B 7.95).
Gilt die Auflage auch für ein neues Auto?
Das kann sie: Die Behörde darf sie für künftig zugelassene Fahrzeuge anordnen und Ersatzfahrzeuge bestimmen (§ 31a Abs. 1 StVZO).
Wie lange muss das Fahrtenbuch aufbewahrt werden?
Sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden musste (§ 31a Abs. 3 StVZO).
Quellen
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 31a: Fahrtenbuch (öffnet neuen Tab)
- Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV), Nr. 190 (öffnet neuen Tab)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage), Nr. 252 (öffnet neuen Tab)
- BVerwG, Urteil vom 2.2.2023, 3 C 14.21 (öffnet neuen Tab)
- BVerwG, Urteil vom 28.5.2015, 3 C 13.14 (öffnet neuen Tab)
- BVerwG, Beschluss vom 7.5.2024, 3 B 6.23 (öffnet neuen Tab)
- BVerwG, Beschluss vom 22.6.1995, 11 B 7.95 (dejure.org) (öffnet neuen Tab)
- BVerwG, Urteil vom 13.10.1978, VII C 77.74 (dejure.org) (öffnet neuen Tab)
- Verwaltungsgerichtsordnung § 70: Widerspruchsfrist (öffnet neuen Tab)
- Verwaltungsgerichtsordnung § 74: Klagefrist (öffnet neuen Tab)
- Verwaltungsgerichtsordnung § 80: aufschiebende Wirkung (öffnet neuen Tab)
Stand der Angaben: 29. September 2026.
Über den Autor
Geschäftsführer
Iron Saleh
NorthProfit UG (haftungsbeschränkt)
Iron Saleh leitet NorthProfit Studio. Er plant, gestaltet und entwickelt die Projekte des Studios und betreibt dessen neun eigene Produkte.

Mit Fahrtenklar
Fahrtenklar ist für das steuerliche Fahrtenbuch gebaut: Fahrten per GPS oder von Hand erfassen, Kunde und Zweck aus bekannten Orten vorschlagen und den Monatsbericht mit Kilometerständen, Zeiten und Summen erstellen; der Export gehört zu Pro. Datum und Uhrzeiten hält die App je Fahrt fest, Name und Anschrift der fahrenden Person und eine Unterschrift je Fahrt, wie sie eine Fahrtenbuchauflage verlangt, aber nicht; dafür ist die Vorlage auf dieser Seite gedacht. Die App unterstützt die eigene Dokumentation, bietet aber keine Steuerberatung und garantiert keine steuerliche Anerkennung.
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